Altersbestimmungen
Wir bitten dich – bei Einkauf oder Abholung – einen amtlichen Lichtbildausweis bereitzuhalten, damit wir dein Alter feststellen können. Bitte beachte, dass wir keine Ausnahmen machen! Können wir dein Alter nicht zweifelsfrei feststellen erfolgt keine Abgabe.
Wir akzeptieren ausschließlich Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenlichtbildausweis, amtlichen Dienstausweis sowie WBK oder Waffenpass.
Für Artikel der Kategorie F1 (Jugendfeuerwerk) genügt ein Schülerlichtbildausweis (allerdings nur der im Scheckkartenformat) in Verbindung mit deiner e-card.
Kategorie | Alter | Sinngemäße Beschreibung | Produktbeispiele |
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F1 | ab 12 Jahren |
Jugendfeuerwerk Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen Wunderkerzen, Bodenfeuerwirbel, Hand- & Knatterfontänen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk, Blitzkugeln |
Teufelsknaller, Meteorite, Bonsai, Feuerspucker, Harlekin, Wilde Hummel |
F2 | ab 16 Jahren |
Batterien, Raketen, Knaller Feuerwerkskörper, die eine höhere Gefahr darstellen und/oder einen höheren Lärmpegel aufweisen Batteriefeuerwerk, Feuerwerksraketen, Vulkane, Fontänen, Knallfrösche, Schweizer Kracher, Römische Lichter |
Joker, Pyro Night, Schweizer Supervulkan, Römische Lichter (12 x 20 Schuss), Schweizer Kracher (1-Schlag Piraten) |
S1 | ab 16 Jahren |
Lose pyrotechnische Sätze Lose Sätze und Stoffgemische, wie z.B. Rauchpulver, die eine geringe Gefahr darstellen |
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T1 | ab 18 Jahren |
Bühnen- & Theaterfeuerwerk wie zum Beispiel Blitz-, Knall- und Sprühsätze, die eine geringe Gefahr darstellen |
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P1 | ab 18 Jahren |
Sonstige pyrotechnische Gegenstände wie zum Beispiel Raucherzeuger, Signalmunition oder Schallermittler, die eine mäßige Gefahr darstellen |
Handrauchfackel, Bengalische Handfackel, Pyro-Knallpatronen (15mm) |
Die Kategorien F3, F4, S2, T2 sowie P2 befassen sich mit pyrotechnischen Artikeln für den professionellen Einsatz. Sie sind allesamt ab 18 Jahren erhältlich und bedürfen zusätzlich eines Pyrotechnikausweises sowie einer behördlichen Bewilligung.
Die Beschreibung der Kategorien erfolgt sinngemäß, die genauen Definitionen sind ausschließlich dem geltenden Pyrotechnikgesetz sowie etwaigen Verordnungen zu entnehmen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr, wir haften nicht für Fehler. Stand: Dezember 2019
Feuerwerk sicher abfeuern, so geht's!
- Halte dich an das Pyrotechnikgesetz, die Betonung liegt auf Gesetz
- Befolge stets die Hinweise und Anleitungen auf den Verpackungen
- Stecke Raketen nicht in Schnee oder Boden, auch eine Bierflasche ist nicht als Abschussrampe geeignet – verwende stattdessen das mitgelieferte Abschussrohr laut Anleitung
- Kein Alkohol – Alkohol und Feuerwerk verträgt sich nicht
- Keine Mutproben, niemals, schon gar nicht mit Feuerwerk
- Halte ausreichend Abstand zu Zuschauern, Häusern, Bäumen, etc.
- Das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Spitälern, Heimen, Kirchen, ... ist verboten
- Feuerwerk immer trocken, bei Raumtemperatur und fern von Zündquellen lagern
- Niemals Blindgänger, aufgefundene oder offensichtlich beschädigte Feuerwerkskörper anzünden
- Solltest du gebeten werden Feuerwerk für jemanden unbekannten zu kaufen, dann sag einfach nein – du bist verantwortlich
Fachbegriffe
Hier findest du die wichtigsten Fachbegriffe rund ums Feuerwerk verständlich erklärt.
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Qualität, Sicherheit & Umwelt
Der Umweltschutz geht uns alle an! Gerade wir als Familienbetrieb (übrigens bereits in dritter Generation) müssen hier Verantwortung für nachfolgende Generationen übernehmen. Deswegen ist der Umweltaspekt, neben Qualität und Sicherheit, auch einer der wichtigsten Kriterien nach denen wir unsere Produkte (und unsere Zulieferer) auswählen.
Konstruktionsmaterialien
Alle unsere Produkte werden, soweit technisch möglich, aus wiederverwertetem Papier und Karton hergestellt. Auch der Kunststoffanteil wird schon seit Jahren stetig auf ein Minimum reduziert. So werden z.B. rein dekorative Elemente wie die Kappen auf Feuerwerksraketen – die keinerlei aerodynamischen Zweck erfüllen, aber später für unnötigen Müll und Ärger auf den Wiesen und Feldern sorgen – sukzessive entfernt.
Dazu zählen übrigens auch Regenschutzfolien auf Feuerwerksbatterien, die teilweise schon durch speziell abbaubares Papier ersetzt werden. Für Raketenleitstäbe, die einst für rein optische Zwecke eingefärbt wurden, wird heutzutage nur mehr unbehandeltes Naturholz eingesetzt.
Inhaltsstoffe von Feuerwerk
Pyrotechnische Sätze verbrennen in der Regel natürlich nicht restlos, allerdings unterliegen sämtliche Inhaltstoffe bereits seit den 60er Jahren starken Einschränkungen und Überprüfungen. Die Rückstände sind nicht toxisch und es entstehen hauptsächlich natürliche, mineralische Salze. Diese sind wasserlöslich, nicht karzinogen und sorgen sogar noch für eine Mineralisierung des Bodens.
Feinstaub- und Kohlenstoffdioxid-Belastung sind nicht signifikant
Eine (Achtung: Wortwitz!) brandaktuelle Studie1 zeigt, das Feuerwerke bei dem Anteil an der Gesamtemission in Österreich so gut wie keine Rolle spielen. So beträgt der Anteil bei Feinstaub (PM10) lediglich 0,28 Prozent und die CO2-Emissionen liegen bei 0,0001 Prozent. Es wurde in der Studie eindeutig nachgewiesen, dass frühere Medien-Aussagen zu den Emissionen in Österreich, die aus den Feuerwerken stammen, um vielfaches zu hoch waren!
Nochmal zur Ökobilanz
Auch die von der Fraunhofer-Gesellschaft für Umweltchemie und Ökotoxikologie durchgeführte Ökobilanz2 des Silvesterfeuerwerks in Deutschland ergab, dass "signifikante Störungen der aquatischen und terrestrischen Biotope nicht zu befürchten sind". In diese Untersuchungen wurden auch die Luftmessnetze diverser Reinluftgebiete und Großstädte eingebunden.
Das Ergebnis dieser Studie wurde im Juli 2020 im deutschen Umweltbundesamt (UBA) vorgestellt. Demnach findet zwar durch das Silvesterfeuerwerk in urbanen Gebieten eine kurzzeitige Erhöhung der Schwebstaubkonzentration statt, ohne aber einen Grenz- oder Regelwert zu überschreiten.
Zu unseren Verpackungen
Gerade bei Raketensortimenten und Sets werden immer noch Kunststoffbeutel eingesetzt. Hier muss man zwei wesentliche Punkte betrachten. Zunächst ist zu sagen, dass wir bisweilen noch keine praktikable Ersatzlösung hierfür gefunden haben. Die Kunststoffverpackung schützt die Produkte optimal vor Nässe und erhält somit die Produktsicherheit während der Lagerung aufrecht, andererseits lässt sich so enorm viel Platz beim Transport sparen. Wären Raketensortimente z.B. in eckigen Kartons verpackt würden Millionen Kubikmeter Luft verschifft!
Der zweite Punkt ist, und auch das möchten wir festhalten, dass wir alle gefordert sind – nach dem Silvesterspaß oder der Geburtstagsfeier – den Abbrennplatz ordentlich zu säubern, alle Verpackungen und Raketenstäbe einzusammeln und fachgerecht zu entsorgen, sprich den Platz einfach wieder so zu verlassen wie man ihn vorgefunden hat.
Laufende Kontrolle
Nur wenige europäische (und heimische!) Hersteller haben Produktnischen gefunden, die eine Fertigung in Europa wirtschaftlich erlaubt. Es ist daher natürlich kein Geheimnis, dass ein Großteil aller pyrotechnischen Artikel mittlerweile in Fernost produziert wird. Alle unsere Lieferanten, die wir im Übrigen persönlich kennen, überprüfen die Ihre Produktionsbetriebe in Übersee daher laufend und persönlich vor Ort um für ordentliche Verhältnisse auf europäischem Niveau zu sorgen.
1 Quelle: https://www.wko.at/branchen/handel/baustoff-eisen-hartwaren-holzhandel/Fazit-zu-Studie-Emissionen-von-Feuerwerken-in-Oesterreich.pdf, zuletzt abgerufen am 01.12.2020
2 Quelle: https://www.feuerwerk-vpi.de/presse/artikel/news/silvesterfeuerwerk-vpi-veroeffentlicht-ergebnisse-seiner-feinstaubstudie, zuletzt abgerufen am 01.12.2020
Gesetzliche Grundlagen
Das Pyrotechnikgesetz legt alle Gesetzmäßigkeiten fest um die für Lebewesen sowie Sachgegenstände ungefährliche Verwendung von pyrotechnischen Artikeln zu gewährleisten!
Allgemeine Infos zum Schluss
Rechtsbelehrung
Wir, Feuerwerk Pöllmann bzw. die Manfred Pöllmann GmbH, weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Pyrotechnikgesetz in der jeweils gültigen Fassung sowohl für uns als Händler, als auch für dich, den Kunden bzw. Endkonsumenten, uneingeschränkt verbindlich ist. Unsere Mitarbeiter geben unter keinen Umständen pyrotechnische Artikel an Personen ab, die die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes nicht erfüllen, deren Alter nicht zweifelsfrei feststellbar ist, deren Verhalten eine mögliche Gefahr im Zuge des Besitzes oder der Verwendung unserer Produkte darstellen könnte und behalten uns auch in allen weiteren Fällen vor, im Zweifelsfall die Abgabe unserer Produkte ohne Angabe von Gründen im Sinne der allgemeinen und persönlichen Sicherheit zu verweigern. Einspruch und Rechtsweg sind ausgeschlossen, es gelten unsere AGB.
Aus Gründen der Produktsicherheit sind pyrotechnische Gegenstände von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen.
Pyrotechnische Artikel werden nicht versandt!
Ab Ende November bis Weihnachten kannst du in unserem Online-Shop dein Silvester-Feuerwerk bestellen und später bei uns in Wien abholen. Ansonsten sind unsere Artikel ganzjährig in unserem Verkaufslokal erhältlich!
Haftungsausschluss
Wir weisen außerdem darauf hin, dass wir in keinem Fall Haftung für etwaige Schäden, Verletzungen bzw. Unfälle oder sonstige Beeinträchtigungen übernehmen, die durch unsachgemäße Verwendung oder Transport von pyrotechnischen Artikeln verursacht werden oder daraus resultieren. Produktfehler bzw. daraus entstehende Schäden, Verletzungen oder Unfälle sind beim jeweiligen Hersteller bzw. Importeur geltend zu machen (siehe Verpackung).
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